Welche Bedeutung hat die Firmung?
Die Firmung wird neben der Taufe und der Erstkommunion als "Initiationssakrament" bezeichnet.
Das bedeutet, dass man mit allen drei Sakramenten immer weiter in die christliche Glaubensgemeinschaft hineingeführt wird. Die Taufe ist dabei so etwas wie das Eingangstor in die Beziehung des
Menschen mit Gott. Die Eucharistie wird häufig als die Wegzehrung verstanden, die einen Christen in vielen Momenten seines Lebens immer wieder eng mit Gott in Verbindung setzt. Die Firmung ist
ein einmaliges Sakrament, welches den Firmling in einer besonderen Weise mit dem Heiligen Geist beschenkt und ihn noch enger mit dem Glauben und der Kirche verbindet. In der Firmung erhalten die
Firmlinge den Auftrag, auch öffentlich von ihrem Glauben zu berichten und sich immer wieder mit ihm auseinanderzusetzen. Somit soll die Firmung den Glauben der Jugendlichen stärken, zugleich
erhalten sie aber auch die Aufgabe, ihren Glauben auch öffentlich zu leben und zu bekennen.
Anmeldung zur Firmung:
Um sich zur Firmung anzumelden, laden Sie sich bitte einfach das rechte Anmeldeformular herunter und geben es bitte ausgefüllt im Pfarrbüro ab.
Ablauf der Firmung:
Das Sakrament wird innerhalb der Eucharistiefeier gespendet. Nach der Predigt werden die Firmlinge ihr Taufversprechen erneuern, dem Bösen absagen und ihren Glauben an Gott bekennen.
Im Firmgebet bittet der Bischof um den Heiligen Geist und seine Gaben. Dazu breitet er seine Hände über alle Firmbewerber aus. In der Firmung legt der Bischof dem Firmbewerber die Hand auf und zeichnet mit Chrisam ein Kreuz auf seine Stirn.
Dabei spricht er:
N., sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.
Der Gefirmte antwortet: Amen.
Der Bischof: Der Friede sei mit dir.
Währenddessen steht der Firmpate hinter dem Firmling und legt seine rechte Hand auf die rechte Schulter des Firmlings. Dadurch bringt er seine Unterstützung zum Ausdruck.
Firmpate/Firmpatin:
„Dem Firmling soll, soweit dies geschehen kann, ein Pate zur Seite stehen“, heißt es im Kirchenrecht.
Da Taufe und Firmung zusammengehören, empfiehlt sich dafür der Taufpate in besonderer Weise.
Die Paten sollen dem Firmling Glaubenszeugen und gute Begleiter auf seinem Glaubensweg sein.
Die Voraussetzungen, um das Patenamt zu übernehmen, sind entsprechend denen für das Taufpatenamt: Der Firmpate muss mindestens 16 Jahre alt sein, römisch-katholisch getauft und gefirmt.
Nein, das geht nicht, denn die Taufe ist Voraussetzung für die Firmung. Erwachsene empfangen aber mit der Taufe zugleich auch das Sakrament der Firmung und der Eucharistie. Von daher sollten Sie
sich bei Ihrer Heimatgemeinde oder bei Ihrem Bistum über die Erwachsenentaufe informieren. Hierfür gibt es vor allem bei den Bistümern Beratungsstellen, die gerne über die Voraussetzungen und
Möglichkeiten der Erwachsenentaufe aufklären.
(Quelle: www.bistum-regensburg.de)